Diese Seite soll ihnen nützliche
Informationen rund um das Thema Brandschutz und die Feuerwehr geben.
1.Rauchmelder
2.Verhalten im Brandfall
in Wohngebäuden
2.1
Verhalten im Brandfall in Firmen oder öffentlichen Gebäuden
2.2 Maßnahmen zur Brandvermeidung
3.Richtiger Notruf
4.Feuerlöscher
5.Dachaufsetzer
6.Parken auf der Straße
1. Rauchmelder
"Brandtote sind Rauchtote"
Rauchmelder in der Wohnung oder im Haus können ihr Leben und das
ihrer Kinder retten.
Stellen sie sich vor sie schlafen tief und fest, ein
Kurzschluss im Fernseher löst ein Feuer aus doch sie bemerken es nicht denn sie
schlafen ja.
Gerade in der Entstehungsphase eines Feuers entwickelt sich
besonders viel Kohlenmonoxid (geruchs- und geschmacklos).
Es führt bereits in geringen Mengen d.h. nach drei Atemzügen,
zur Bewusstlosigkeit und nach zehn Atemzügen zum Tod.
Bis vielleicht ein Nachbar den Brand bemerkt ist jeglicher
Fluchtweg völlig verqualmt und für sie oder einen Helfer nicht mehr passierbar.
Schrecklich
Fakten
- ca. 240.000 registrierte Brände pro Jahr in Deutschland
- ca. 3,6 Mrd. Euro Sachschaden in den Privathaushalten
- ca. 800 Tote pro Jahr bei Bränden in Wohnungen und Eigenheimen
- ca. 40.000 Leicht- und 5.500 Schwerverletzte
Vielfältige Ursachen und Brandgefahren
- 11% aller Brände entstehen durch Kinderhand
- Defekte Elektrogeräte
- "Stand-by"- Funktionen bei technischen Geräten (Überhitzung)
- Brandstiftung
- Zunehmende Raum- und Gebäudeausstattung
- Rauchen im Bett, vergessene noch brennende Kerze, usw.
Die Gefahrensituation wird meist unterschätzt
- 2/3 aller Brände entstehen nachts zwischen 23:00 und 7:00 Uhr -
während sie schlafen!
- 70 % aller Brände entstehen in der Küche
- Rauch ist leise, heimtückisch und tödlich
- im Schlaf ist der Geruchsinn ausgeschaltet, Brandgeruch wird nicht
wahrgenommen
- Brandgeruch enthält hochgiftige Bestandteile - der erhöhte CO-Gehalt
(Kohlenmonoxid) im Rauch bewirkt eine Bewusstlosigkeit des Brandopfers und
führt zum Erstickungstod
|
Ein Rauchmelder wird eine Rauchentwicklung frühzeitig
akustisch
signalisieren, sie und ihre Familie haben dadurch eine wesentlich
bessere Chance das Gebäude so schnell wie möglich zu verlassen.
Testen
Sie
Weitere Informationen erhalten die hier:
Informationsseiten zum Kauf und zur Installation von Rauchmeldern (Bayr.
Landesfeuerwehrverband)
Rauchmelder
retten Leben
Wir beraten sie gerne:
info@feuerwehr-allersberg.de
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2.
Verhalten im Brandfall in einem Wohnhaus
-
Ruhe bewahren
-
Verlassen sie den verrauchten Bereich
-
Schließen sie alle Fenster und Türen (jedoch
nicht absperren oder verriegeln)
-
Bringen sie Kinder und andere Mitbewohner ins
Freie
-
Setzen sie umgehend einen
Notruf ab: Nummer 112
-
Warnen sie andere Hausbewohner
-
Beginnen sie mit Löschversuchen nur wenn sie ihr
Leben nicht unnötig gefährden
-
Wenn möglich stellen sie Lotsen für die Feuerwehr
ab.
Menschen und Tierleben sind wichtiger als
Sachwerte!!
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2.1 Verhalten im Brandfall in Firmen oder
öffentlichen Gebäuden
Wichtig:
Handdruckmelder mit blauer Farbe und der
Aufschrift Hausalarm, alarmieren
nicht die Feuerwehr sie lösen nur ein Warnsignal
im Gebäude aus.
Sie müssen unbedingt die Feuerwehr über Notruf
112 alarmieren !!!!

Handdruckmelder mit roter Farbe und der
Aufschrift FEUERWEHR alarmieren,
gleichzeitig auch die Feuerwehr mit. Eine
zusätzliche Alarmierung über Telefon
ist jedoch niemals falsch. "Doppelt genäht hält
besser"
¨
Ruhe
bewahren
¨
Arbeiten und Telefongespräche sofort beenden
¨
Feuermelder betätigen
¨
oder Brand sofort mit genauen Angaben
über Brandstelle und Umfang des Feuers
über Telefon 112 melden
¨
WER meldet ?
¨
WAS
ist passiert ?
¨
WIE VIELE sind betroffen / verletzt ?
¨
WO ist etwas passiert ?
¨
WARTEN auf Rückfragen !
¨
Mitarbeiter warnen
¨
Schließen der Tür zum Brandraum / nicht abschließen
¨
Ggf. Lüftungs-, Transport- und Heizungsanlagen abschalten,
Rohrleitungen absperren, Gashaupthahn schließen,
elektrische Anlagen spannungsfrei machen
¨
In nicht unmittelbar gefährdeten Räumen Fenster und Türen
schließen
¨
Gefährdeten Personen helfen (Kinder, Behinderte, usw.)
Räumungsalarm:
(Signal: Heulton, Hupe, Glocke.) Auswahl!
¨
Keine Wertsachen bzw. Gegenstände mitnehmen
¨
Gefahrenbereiche sofort über gekennzeichneten Flucht- und
Rettungswege verlassen
¨
Zum Schutz vor Rauch und Hitze ggf. gebückt gehen oder kriechen
¨
Auf Vollzähligkeit achten
¨
Brennende Personen nicht fortlaufen lassen. Sie sind in Mäntel,
Decken oder ähnliches zu
hüllen und auf dem Fußboden zu wälzen.
Achtung: Keine Materialien aus synthetischen Stoffen verwenden!
¨
Brennende Personen können auch mit Pulver-, Wasserlöschern
abgelöscht werden.
¨
Rettung von Menschenleben geht vor Brandbekämpfung
¨
Vor der Einleitung von Löschversuchen ist unbedingt die Feuerwehr
zu alarmieren
¨
Löschversuche nur unternehmen, wenn die eigene Person oder andere
dadurch nicht gefährdet werden
¨
Bei Löschversuchen muss der Rückzugsweg freigehalten werden
¨
Gegebenenfalls Erste Hilfe leisten
¨
Sollte der Flucht- und Rettungsweg durch Feuer und oder Rauch
nicht begehbar sein, Türen
schließen und sich am Fenster bemerkbar machen
¨
Unterlassen Sie Überholmanöver auf Fluren und Treppen, um Stürze
zu vermeiden
¨
Betätigen Sie die Rauchabzugs-Druckknöpfe in den Treppenhäusern
¨
Begeben Sie sich zur Sammelstelle:
¨
Vollzähligkeit kontrollieren
¨
Wenn möglich, Kontrolle der Nebenräume (Toiletten) veranlassen
¨
Sperrpfosten entfernen
¨
Lotsen aufstellen
¨
Vermisste Personen sofort der Feuerwehr melden
¨
Anweisungen der Feuerwehr sind zu befolgen
Für die
Feuerwehr verfügbar bleiben
2.2
Maßnahmen zur Brandvermeidung (Vorlage)

¨
Offenes Feuer und Kerzen (z. B. Adventszeit) sind verboten
¨
Rauchen ist nur in dafür zugelassenen Bereichen erlaubt
¨ Aschenbecher benutzen und
Inhalte nur in nicht brennbare, dicht- schließende Behältnisse entleeren
¨
Heiz- und Kochgeräte wie z.B. Heizlüfter, Tauchsieder und
Kochplatten sind generell untersagt
¨
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel dürfen nur mit Zustimmung
des Vorgesetzten betrieben werden, sind regelmäßig zu prüfen und müssen den
geltenden Unfallverhütungsvorschriften entsprechen
¨
Kaffeemaschinen dürfen nur an bestimmten Stellen (z.B. Teeküchen),
auf nicht brennbaren Untersätzen und unter Aufsicht betreiben werden; sie müssen
außerhalb der Betriebszeit sicher vom Netz getrennt werden. Im Umkreis von 0,5 m
dürfen sich keine leicht entzündlichen Materialien (z.B.
Papier-/Küchenhandtücher) befinden.
¨
Der Abstand zu Wärmestrahlungsquellen muss mindestens 1 m betragen
¨
Schweiß-, Löt- und Trennschleifarbeiten sind nur unter Einhaltung
der vorgegebenen
Schutzmaßnahmen zulässig.
¨
Brandschutz muss auch während Bau- und Instandhaltungsarbeiten
gewährleistet sein
¨
Brennbare Flüssigkeiten dürfen nur in dafür bestimmten Räumen und
geeigneten Behältnissen gelagert werden
¨
Entzündliche Stoffe in Arbeitsbereichen dürfen nur in Mengen, die
für den Fortgang der Arbeit erforderlich sind (Tagesbedarf), bereitgestellt
werden.
¨
Brennbare Abfälle (auch ölgetränkte Putzlappen) in geschlossenen
Behältern sammeln und unverzüglich entsorgen
¨
Feuerlösch- und Brandmeldeeinrichtungen müssen gut sichtbar
(gekennzeichnet) sein, sie dürfen nicht zugestellt oder außer Funktion gesetzt
werden
¨
Flucht- und Rettungswege sind immer und vollständig
freizuhalten, sie dürfen nicht zur Lagerung oder zum Abstellen von
Gegenständen bzw. Materialien benutzt werden
¨
Notausgänge dürfen nicht verstellt und oder verschlossen sein,
sie müssen jederzeit ohne techn. Hilfsmittel von innen zu öffnen sein
¨
Notausgänge
müssen jederzeit in voller Breite begehbar sein
¨
Jeder Mitarbeiter muss die Notrufnummer, den Standort der
Feuermelder und Feuerlöscher sowie die Rettungswege und die Sammelstelle
kennen
¨
Mitarbeiter sind mit der Handhabung von Feuerlösch- und
Brandmeldeeinrichtungen vertraut zu machen (Brandschutzunterweisung)
¨
Brandschutztüren
dürfen nicht durch Festhängen, Verkeilen oder andere Maßnahmen am
selbsttätigen Schließen gehindert werden
¨
Mängel an Brandschutzeinrichtungen sind sofort zu melden
Zufahrten für Feuerwehr- und
Rettungsfahrzeuge sind immer freizuhalten
In unserem
Downloadbereich stehen ihnen einige Vorlagen zu Thema Vorbeugender
Brandschutz zur Verfügung.
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3. Richtiger
Notruf
Notrufnummern:
Feuerwehr: 112
Polizei: 110
Rettungsdienst: 19222
diese Notrufnummern sind in
Bayern gültig in anderen Bundesländern bzw. Ländern können diese anders sein
¨
WER meldet ?
¨
WAS
ist passiert ?
¨
WIE VIELE sind betroffen / verletzt ?
¨
WO ist etwas passiert ?
¨
WARTEN auf Rückfragen !
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4. Feuerlöscher
Die Bedienung eines
Feuerlöschers können sie hier als PDF Datei abfragen
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5. Dachaufsetzter

"Keine Raser sondern Feuerwehrangehörige auf dem Weg zum
Feuerwehrhaus wg. einem Einsatz"
Hier eine Information verbunden mit einer großen Bitte von der Feuerwehr an sie:
Bei freiwilligen Feuerwehren sind die Einsatzkräfte nicht ständig im
Feuerwehrhaus. Bei einer Alarmierung werden sie über Piepser
von einer Zentrale aus verständigt. Sie fahren nun mit ihrem Privatfahrzeug zum
Feuerwehrhaus. Auch hier ist Zeit kostbar.
Wir können ihnen nur durch den gezeigten Dachausetzter unsere Eile mitteilen:

Auf dieser Fahrt genießen die Einsatzkräfte Sonderrechte (z.B. das Überschreiten
der zulässigen Höchstgeschwindigkeit).
Anders als bei Fahrzeugen mit Blaulicht und Martinshorn besteht hier kein
Wegerecht d.h. sie müssen einem Feuerwehrangehörigen mit
Dachaufsetzer nicht Platz machen doch genau darum bitten
wir sie.
Wir wollen natürlich so schnell wie möglich Hilfe leisten; u. U. wollen wir ja
zu ihrem brennenden Haus, oder zu einem ihrer
Familienmitglieder der nach einem Verkehrsunfall nicht mehr aus seinem Fahrzeug
kommt.
Vielen Dank für ihre Hilfe
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6. Parken auf der Strasse
Bitte denken sie beim Parken aus Strassen oder in
Engstellen immer daran:
-
Feuerwehrfahrzeuge und Fahrzeuge vom Rettungsdienst brauche mehr
Platz
-
Bei Einssatzfahrten ist immer größte Eile geboten
-
Es kann auch sein, das sie dringend Hilfe benötigen
-
Auch wenn sie nur die Brötchen kaufen, und ja gleich wegfahren
könnten, im Einsatz zählt jede Minute
Deshalb auch hier wieder unsere Bitte:
lassen sie immer soviel Platz mit ihrem Fahrzeug das
Einsatzfahrzeuge jederzeit zügig vorbei fahren können.
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