Diese Seite soll ihnen nützliche Informationen rund um das Thema Brandschutz und die Feuerwehr geben.

 

1.Rauchmelder

2.Verhalten im Brandfall in Wohngebäuden

    2.1 Verhalten im Brandfall in Firmen oder öffentlichen Gebäuden

    2.2 Maßnahmen zur Brandvermeidung

3.Richtiger Notruf

4.Feuerlöscher

5.Dachaufsetzer

6.Parken auf der Straße

 

 

1. Rauchmelder

 

"Brandtote sind Rauchtote"

 

Rauchmelder in der Wohnung oder im Haus können ihr Leben und das ihrer Kinder retten.

Stellen sie sich vor sie schlafen tief und fest, ein Kurzschluss im Fernseher löst ein Feuer aus doch sie bemerken es nicht denn sie schlafen ja.

Gerade in der Entstehungsphase eines Feuers entwickelt sich besonders viel Kohlenmonoxid (geruchs- und geschmacklos).

Es führt bereits in geringen Mengen d.h. nach drei Atemzügen, zur Bewusstlosigkeit und nach zehn Atemzügen zum Tod.

Bis vielleicht ein Nachbar den Brand bemerkt ist jeglicher Fluchtweg völlig verqualmt und für sie oder einen Helfer nicht mehr passierbar.

Schrecklich

 

Fakten
  • ca. 240.000 registrierte Brände pro Jahr in Deutschland
  • ca. 3,6 Mrd. Euro Sachschaden in den Privathaushalten
  • ca. 800 Tote pro Jahr bei Bränden in Wohnungen und Eigenheimen
  • ca. 40.000 Leicht- und 5.500 Schwerverletzte

Vielfältige Ursachen und Brandgefahren

  • 11% aller Brände entstehen durch Kinderhand
  • Defekte Elektrogeräte
  • "Stand-by"- Funktionen bei technischen Geräten (Überhitzung)
  • Brandstiftung
  • Zunehmende Raum- und Gebäudeausstattung
  • Rauchen im Bett, vergessene noch brennende Kerze, usw.

Die Gefahrensituation wird meist unterschätzt

  • 2/3 aller Brände entstehen nachts zwischen 23:00 und 7:00 Uhr - während sie schlafen!
  • 70 % aller Brände entstehen in der Küche
  • Rauch ist leise, heimtückisch und tödlich
  • im Schlaf ist der Geruchsinn ausgeschaltet, Brandgeruch wird nicht wahrgenommen
  • Brandgeruch enthält hochgiftige Bestandteile - der erhöhte CO-Gehalt (Kohlenmonoxid) im Rauch bewirkt eine Bewusstlosigkeit des Brandopfers und führt zum Erstickungstod

 

 

Ein Rauchmelder wird eine Rauchentwicklung frühzeitig akustisch signalisieren, sie und ihre Familie haben dadurch eine wesentlich

bessere Chance das Gebäude so schnell wie möglich zu verlassen.

         Testen Sie

  

Weitere Informationen erhalten die hier:

Informationsseiten zum Kauf und zur Installation von Rauchmeldern (Bayr. Landesfeuerwehrverband)

Rauchmelder retten Leben

                                                                                                                                                                                                                           

Wir beraten sie gerne:

info@feuerwehr-allersberg.de

 

 

<<<<<<zurück>>>>>>

 

 

 

2. Verhalten im Brandfall in einem Wohnhaus

 

 

Menschen und Tierleben sind wichtiger als Sachwerte!!

 

 

<<<<<<zurück>>>>>>

 

2.1 Verhalten im Brandfall in Firmen oder öffentlichen Gebäuden

 

Wichtig:

Handdruckmelder mit blauer Farbe und der Aufschrift Hausalarm, alarmieren

nicht die Feuerwehr sie lösen nur ein Warnsignal im Gebäude aus.

Sie müssen unbedingt die Feuerwehr über Notruf 112 alarmieren !!!!

 

Handdruckmelder mit roter Farbe und der Aufschrift FEUERWEHR alarmieren,

gleichzeitig auch die Feuerwehr mit. Eine zusätzliche Alarmierung über Telefon

ist jedoch niemals falsch. "Doppelt genäht hält besser"

 

   

 

 

 

¨     Ruhe bewahren

¨     Arbeiten und Telefongespräche sofort beenden

¨     Feuermelder betätigen

¨     oder Brand sofort mit genauen Angaben

über Brandstelle und Umfang des Feuers

über Telefon 112 melden

¨     WER meldet ?

¨     WAS ist passiert ?

¨     WIE VIELE sind betroffen / verletzt ?

¨     WO ist etwas passiert ?

¨     WARTEN auf Rückfragen !

¨     Mitarbeiter warnen


 

¨     Schließen der Tür zum Brandraum / nicht abschließen

¨     Ggf. Lüftungs-, Transport- und Heizungsanlagen abschalten,
Rohrleitungen absperren, Gashaupthahn schließen,
elektrische Anlagen spannungsfrei machen

¨     In nicht unmittelbar gefährdeten Räumen Fenster und Türen schließen

¨     Gefährdeten Personen helfen (Kinder, Behinderte, usw.)

Räumungsalarm:      (Signal: Heulton, Hupe, Glocke.)        Auswahl!

¨     Keine Wertsachen bzw. Gegenstände mitnehmen

¨     Gefahrenbereiche sofort über gekennzeichneten Flucht- und Rettungswege verlassen

 

                            

                                                      

¨     Zum Schutz vor Rauch und Hitze ggf. gebückt gehen oder kriechen

¨     Auf Vollzähligkeit achten

¨     Brennende Personen nicht fortlaufen lassen. Sie sind in Mäntel, Decken oder ähnliches zu

     hüllen und auf dem Fußboden zu wälzen.
Achtung: Keine Materialien aus synthetischen Stoffen verwenden!

¨     Brennende Personen können auch mit Pulver-, Wasserlöschern abgelöscht werden.

¨     Rettung von Menschenleben geht vor Brandbekämpfung

¨     Vor der Einleitung von Löschversuchen ist unbedingt die Feuerwehr zu alarmieren

¨     Löschversuche nur unternehmen, wenn die eigene Person oder andere dadurch nicht gefährdet werden

¨     Bei Löschversuchen muss der Rückzugsweg freigehalten werden

¨     Gegebenenfalls Erste Hilfe leisten

¨     Sollte der Flucht- und Rettungsweg durch Feuer und oder Rauch nicht begehbar sein, Türen

     schließen und sich am Fenster bemerkbar machen

¨     Unterlassen Sie Überholmanöver auf Fluren und Treppen, um Stürze zu vermeiden

¨     Betätigen Sie die Rauchabzugs-Druckknöpfe in den Treppenhäusern

¨     Begeben Sie sich zur Sammelstelle:


 


An der Sammelstelle

 

 

 


 

Sammelort

eintragen!
 

¨     Vollzähligkeit kontrollieren

¨     Wenn möglich, Kontrolle der Nebenräume (Toiletten) veranlassen

¨     Sperrpfosten entfernen

¨     Lotsen aufstellen

¨     Vermisste Personen sofort der Feuerwehr melden

¨     Anweisungen der Feuerwehr sind zu befolgen

Für die Feuerwehr verfügbar bleiben

 

 

2.2 Maßnahmen zur Brandvermeidung (Vorlage)

¨     Offenes Feuer und Kerzen (z. B. Adventszeit) sind verboten

¨     Rauchen ist nur in dafür zugelassenen Bereichen erlaubt

¨  Aschenbecher benutzen und Inhalte nur in nicht brennbare, dicht- schließende Behältnisse entleeren

¨     Heiz- und Kochgeräte wie z.B. Heizlüfter, Tauchsieder und Kochplatten sind generell untersagt

¨     Elektrische Anlagen und Betriebsmittel dürfen nur mit Zustimmung des Vorgesetzten betrieben werden, sind regelmäßig zu prüfen und müssen den geltenden Unfallverhütungsvorschriften entsprechen

¨     Kaffeemaschinen dürfen nur an bestimmten Stellen (z.B. Teeküchen), auf nicht brennbaren Untersätzen und unter Aufsicht betreiben werden; sie müssen außerhalb der Betriebszeit sicher vom Netz getrennt werden. Im Umkreis von 0,5 m dürfen sich keine leicht entzündlichen Materialien (z.B. Papier-/Küchenhandtücher) befinden.

¨     Der Abstand zu Wärmestrahlungsquellen muss mindestens 1 m betragen

¨     Schweiß-, Löt- und Trennschleifarbeiten sind nur unter Einhaltung der vorgegebenen

     Schutzmaßnahmen zulässig.

¨     Brandschutz muss auch während Bau- und Instandhaltungsarbeiten gewährleistet sein

¨     Brennbare Flüssigkeiten dürfen nur in dafür bestimmten Räumen und geeigneten Behältnissen gelagert werden

¨     Entzündliche Stoffe in Arbeitsbereichen dürfen nur in Mengen, die für den Fortgang der Arbeit erforderlich sind (Tagesbedarf), bereitgestellt werden.

¨     Brennbare Abfälle (auch ölgetränkte Putzlappen) in geschlossenen Behältern sammeln und unverzüglich entsorgen

¨     Feuerlösch- und Brandmeldeeinrichtungen müssen gut sichtbar (gekennzeichnet) sein, sie dürfen nicht zugestellt oder außer Funktion gesetzt werden

¨     Flucht- und Rettungswege sind immer und vollständig freizuhalten, sie dürfen nicht zur Lagerung oder zum Abstellen von Gegenständen bzw. Materialien benutzt werden

¨     Notausgänge dürfen nicht verstellt und oder verschlossen sein, sie müssen jederzeit ohne techn. Hilfsmittel von innen zu öffnen sein

¨     Notausgänge müssen jederzeit in voller Breite begehbar sein

 

 

¨     Jeder Mitarbeiter muss die Notrufnummer, den Standort der Feuermelder und Feuerlöscher sowie die Rettungswege und die Sammelstelle kennen

¨     Mitarbeiter sind mit der Handhabung von Feuerlösch- und Brandmeldeeinrichtungen vertraut zu machen (Brandschutzunterweisung)

¨     Brandschutztüren dürfen nicht durch Festhängen, Verkeilen oder andere Maßnahmen am selbsttätigen Schließen gehindert werden

¨     Mängel an Brandschutzeinrichtungen sind sofort zu melden

 

Zufahrten für Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge sind immer freizuhalten

 

 

 

 

 

 

In unserem Downloadbereich stehen ihnen einige Vorlagen zu Thema Vorbeugender Brandschutz zur Verfügung.

 

<<<<<<zurück>>>>>>

 

 

 

3. Richtiger Notruf

 

Notrufnummern:

Feuerwehr: 112

Polizei: 110

Rettungsdienst: 19222

diese Notrufnummern sind in Bayern gültig in anderen Bundesländern bzw. Ländern können diese anders sein

 

¨     WER meldet ?

¨     WAS ist passiert ?

¨     WIE VIELE sind betroffen / verletzt ?

¨     WO ist etwas passiert ?

¨     WARTEN auf Rückfragen !

 

 

 

 

<<<<<<zurück>>>>>>

 

 

4. Feuerlöscher

 

Die Bedienung eines Feuerlöschers können sie hier als PDF Datei abfragen

 

 

 

 

 

<<<<<<zurück>>>>>>

 

5. Dachaufsetzter

                                                                                       

"Keine Raser sondern Feuerwehrangehörige auf dem Weg zum Feuerwehrhaus wg. einem Einsatz"

 

Hier eine Information verbunden mit einer großen Bitte von der Feuerwehr an sie:

Bei freiwilligen Feuerwehren sind die Einsatzkräfte nicht ständig im Feuerwehrhaus. Bei einer Alarmierung werden sie über Piepser

von einer Zentrale aus verständigt. Sie fahren nun mit ihrem Privatfahrzeug zum Feuerwehrhaus. Auch hier ist Zeit kostbar.

Wir können ihnen nur durch den gezeigten Dachausetzter unsere Eile mitteilen:

                       

Auf dieser Fahrt genießen die Einsatzkräfte Sonderrechte (z.B. das Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit).

Anders als bei Fahrzeugen mit Blaulicht und Martinshorn besteht hier kein Wegerecht d.h. sie müssen einem Feuerwehrangehörigen mit Dachaufsetzer nicht Platz machen doch genau darum bitten wir sie.

Wir wollen natürlich so schnell wie möglich Hilfe leisten; u. U. wollen wir ja zu ihrem brennenden Haus, oder zu einem ihrer

Familienmitglieder der nach einem Verkehrsunfall nicht mehr aus seinem Fahrzeug kommt.

 

Vielen Dank für ihre Hilfe

 

 

<<<<<<zurück>>>>>>

 

 

 

6. Parken auf der Strasse

 

Bitte denken sie beim Parken aus Strassen oder in Engstellen immer daran:

 

                                                    

Deshalb auch hier wieder unsere Bitte:

lassen sie immer soviel Platz mit ihrem Fahrzeug das

Einsatzfahrzeuge jederzeit zügig vorbei fahren können.

 

 

 

<<<<<<zurück>>>>>>